Bischof Ketteler Schule
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Bischof Ketteler Schule Burgstraße 5 64846 Groß-Zimmern Tel: +49 (6071) 49430 Fax: +49 (6071) 49438 E-Mail: poststelle@bks.zimmern.schulverwaltung.hessen.de
Kartenausschnitt
Basisdaten der Schule
- Schule/Zweig mit FS emotionale und soziale Entwicklung
- Schule/Zweig mit FS kranke Schülerinnen und Schüler
- Ohne Voraussetzung
Schulprofil
Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Abschluss Schule für Lernhilfe
Besondere Schulangebote
- täglicher Werkstattunterricht durch Meister
- verpflichtendes Nachmittags(Freizeit-)angebot
- Zusammenarbeit
Sonstiges! Tageskonzept der Bischof-Ketteler-Schule
An der BKS werden 36 Schüler in vier Klassen mit je neun Schülern vom jeweiligen Klassenlehrer in allen Fächern nach den Rahmenplänen der jeweiligen Klassen und Schulzweigen unterrichtet. Es ist deshalb möglich ein Unterrichtsangebot von der ersten bis zur neunten Klasse zu gewährleisten. Schüler der Grundschule können nach dem Unterricht, der um 12.05 Uhr schließt in einer Tagesgruppe weiter betreut werden. Für die Schüler ab der fünften Klasse gibt es ein teilstationäres Angebot, das aus folgenden Bausteinen besteht und von Montag bis Donnerstag angeboten wird.
1.) 08.00 Uhr - 11.00 Uhr kognitiver Unterricht in den Haupt- und Neben- fächern mit gemeinsamen Frühstück. 2.) 11.00 Uhr - 12.30 Uhr Werkstatt-Unterricht in 14-tägigem Wechsel begleitet vom Klassenlehrer und angeleitet durch einen Meister des St.-Josepshauses. Folgende Werkstätten werden durchlaufen: Tischlerei, Schlosserei, Malerei, Gärtnerei und Hauswirtschaft. 3.) 12.30 Uhr - 12.45 Uhr Übergabebesprechung zwischen Schülern, Klassenlehrer und Sozialpädagogen. 4.) 12.45 Uhr - 13.45 Uhr Mittagessen 5.) 13.45 Uhr - 14.45 Uhr Silentium ( = Hausaufgabenbetreuung, mit Dokumentation) 6.) 14.45 Uhr - 16.00 Uhr betreutes Freizeitprogramm.
Am Freitag endet die Schule nach dem Werkstatt-Unterricht um 12.05 Uhr.
In jeder Klasse kann 25% der Unterrichtszeit im „Teamteaching“ erfolgen, so dass auch einzelne Schüler besonders gefördert werden können.
Zum Schulkonzept gehören auch noch:
1.) Erlebnisorientierte Klassenfahrten, die aus einem besonderen Fond bezuschußt werden. 2.) Regelmäßige Hilfeplangespräche. 3.) Regelmäßige Elternkontakte. 4.) Nachbetreuung bei der Rückschulung. 5.) Mögliche individuelle Zusatzförderung und Elternarbeit nach Absprache mit dem Jugendamt.
- kombinierte Jugendhilfe und Schulmaßnahmen